Barrierefreiheit (BfSG)

Barrierefreiheit Hannover: Erklärung nach BfSG

Hier finden Sie unsere verbindliche Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BfSG. Als Steinbotschafter Hannover ist es uns ein großes Anliegen, dass unsere digitalen Inhalte für alle Menschen gleichermaßen gut erreichbar sind. Diese Erklärung gilt für die Webseite https://steinbotschafter.de/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist aufgrund der unten aufgeführten Aspekte teilweise mit den Anforderungen gemäß WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) sowie den Vorgaben des BfSG vereinbar. Wir arbeiten fortlaufend daran, unsere digitale Barrierefreiheit zu verbessern. Daher optimieren wir unsere Inhalte kontinuierlich.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz ständiger Optimierung sind einige Bereiche unserer Webseite noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Drittanbieter-Komponenten: Eingebettete Google-Maps-Karten oder externe Widgets können technisch bedingt teilweise Defizite in der Tastaturbedienbarkeit aufweisen.
  • PDF-Dokumente: Ältere Dokumente oder von Dritten bereitgestellte Informationsblätter sind für Screenreader teilweise noch nicht vollständig optimiert.
  • Kontrastverhältnisse: In dynamischen Design-Elementen können die Kontraste vereinzelt unterhalb der WCAG-Standards liegen. Wir priorisieren deshalb die stetige Überarbeitung unserer CSS-Styles.

3. Warum uns Barrierefreiheit am Herzen liegt

Wir als Steinbotschafter sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung sehr bewusst. Barrierefreiheit ist für uns kein bloßes Schlagwort. Sie ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit bei der Pflege öffentlicher und privater Außenanlagen.

Eine fachgerechte Instandhaltung von Gehwegen und öffentlichen Plätzen leistet einen direkten Beitrag zur Inklusion. Durch unsere porentiefe Reinigung und die fachmännische Fugenpflege schaffen wir Flächen, die für Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Rollatoren sicher begehbar sind. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist somit unser Bekenntnis, sowohl handwerklich als auch digital nach höchsten Standards zu arbeiten.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. März 2026 erstellt. Sie basiert auf einer umfassenden Selbstbewertung nach den aktuellen technischen Standards.

5. Feedback und Kontaktangaben

Haben Sie Mängel beim barrierefreien Zugang festgestellt? Benötigen Sie Informationen, die für Sie nicht zugänglich sind? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Bitte kontaktieren Sie uns unter Angabe des Betreffs „Barrierefreiheit“:

Steinbotschafter Inhaber: Radoslaw Loch Anschrift: Höpfnerstr.4 in 30459 Hannover E-Mail: info@steinbotschafter.de Telefon: +4915754054308

6. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine mangelnde Gestaltung benachteiligt zu werden, haben Sie das Recht, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Die zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BGG für Niedersachsen ist: Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Steinbotschafter Hannover: Eine Frau hält ein Klemmbrett mit der Aufschrift BFSG auf einem barrierefreien, sauber verfugten Pflasterweg in einem Park, während ein Rollstuhlfahrer den Weg nutzt.